Mietkonditionen
1. Abschluss eines Reisevertrages
Mit Ihrer Reiseanmeldung (schriftlich, mündlich oder fernmündlich) ist der Reisevertrag verbindlich. In der von der Firma "Rügen Apart" an Sie gesandten Reisebestätigung finden Sie die Reise- und Zahlungsbedingungen. Widersprechen Sie diesem nicht innerhalb der nächsten 7 Tage, ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen.

2. Bezahlung
Innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung / Rechnung überweisen Sie bitte 20% vom Gesamtpreis. Der Rest wird bis spätestens 14 Tage vor Reisetermin fällig (es wird keine gesonderte Rechnung für die Restzahlung erstellt!). Bei kurzfristigen Reisen senden Sie bitte den von der Bank abgezeichneten Überweisungsbeleg per Fax an die Firma "Rügen Apart".

3. Grundreinigung bei Abreise
Es wird eine spezielle Grundreinigung durchgeführt. (Preise siehe Reisebestätigung).

Bitte unbedingt folgende Dinge vor Abreise beachten:
- Geschirr abgewaschen und eingeräumt
- Müllbehälter geleert

Bei Verunreinigung oder Beschädigung des Inventars kann eine zusätzliche Gebühr bzw. Instandsetzungspauschale abgerechnet werden. Verloren gegangene und beschädigte Gegenstände sind mit Wiederbeschaffungspreisen zu ersetzen. Dies muss mit der Agentur "Rügen Apart" im Vorfeld abgesprochen werden.

4. Rücktritt
Wir empfehlen unbedingt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, die wir Ihnen gegen eine geringe Gebühr anbieten.

Folgende Gebühren entstehen im Falle einer Stornierung:

bis zum 30. Tag vor Mietbeginn 35%
ab dem 29. Tag bis zum 14. Tag 50%
ab dem 13. Tag bis zum 8. Tag 70%
ab dem 7. Tag bis zur Anreise 90%.

Bitte teilen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit der Agentur Ihre Stornierung schriftlich mit. Gelingt es Ihnen oder der Agentur einen anderen Mieter für den von Ihnen stornierten Zeitraum zu finden, wird lediglich eine Umbuchungsgebühr von 25,- € berechnet. Angezahlte Reisebeträge werden zurück überwiesen.
Eine Reiserücktrittskostenversicherung können Sie bis 14 Tage nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung noch nachträglich abschließen.

4. Tiere
Das Mitbringen von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet.

5. Haftung
Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser und/oder Stromversorgung wird ausgeschlossen. Ebenso eine Haftung für die ständige Betriebsbereitschaft der Heizung und aller in der Wohnung befindlichen Elektrogeräte, Einstellung von Verkehrsverbindungen und Änderungen der ortsüblichen Kurtaxe.